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Wann das Umziehen zur Arbeitszeit gehört – B.Z. Berlin
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Engagierte Kommentare zur Umkleidezeit : Region Zürich
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Kein Lohn für freiwilliges Anziehen der Arbeitskleidung zu Hause - Thorsten  Blaufelder
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Arbeitszeitgesetz: Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit? | impulse
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Was zur Arbeitszeit zählt und was nicht | Ihre Vorsorge
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Urteil nach Polizisten-Klage: Arbeitskleidung anziehen ist Dienstzeit - DER  SPIEGEL
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VPOD: Umkleidezeit als Arbeitszeit – Spitäler lenken ein
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NZZ: Das Anziehen der Dienstkleider wird Teil der Arbeit : Region Zürich
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Umkleidezeit ist im Prinzip Arbeitszeit - Freiburger Nachrichten
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Berufskleidung anziehen gilt als Arbeitszeit - dhz.net
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Arbeit - Gehört zur Arbeitszeit: Anziehen von Schutzkleidung – MAZ -  Märkische Allgemeine
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Umkleidezeit ist Arbeitszeit | springerpflege.de
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Was ist Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit? | Personal | Haufe
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Dienstkleidung: Umkleidezeit ist Arbeitszeit
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Arbeitskleidung: Wann die Zeit zum Umkleiden vergütet werden muss - dhz.net
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Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS
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Voraussetzungen für die Umkleidezeit als Arbeitszeit | Öffentlicher Dienst  | Haufe
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DIE DEBATTE UM DIE BEZAHLUNG DER UMKLEIDEZEIT - Öffentliches Personal  Schweiz
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Umkleidezeit | Kanton Zürich
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Arbeitskleidung zuhause Waschen: Recht & Risiken | bardusch
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Umkleiden gehört nicht zur Arbeitszeit – und kostet Arbeitnehmer «jährlich  rund einen halben Monatslohn»
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Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit? - Deutsche Anwaltauskunft
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Umziehen im Büro: Wann der Kleiderwechsel zur Arbeitszeit zählt - WELT
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Berufskleidung - Gehört das Umziehen zur bezahlten Arbeitszeit?
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