![Die Kirchensteuer fällt in der Regel doppelt so hoch aus wie der Solidaritätszuschlag. Anleger sollten darauf achten, dass die Freistellungsaufträge bei verschiedenen Finanzinstituten aktuell sind. - Bilder & Fotos - WELT Die Kirchensteuer fällt in der Regel doppelt so hoch aus wie der Solidaritätszuschlag. Anleger sollten darauf achten, dass die Freistellungsaufträge bei verschiedenen Finanzinstituten aktuell sind. - Bilder & Fotos - WELT](https://img.welt.de/img/finanzen/verbraucher/mobile131075138/1902508937-ci102l-w1024/DWO-FI-Kirchensteuer-ag-Aufm1-2-jpg.jpg)
Die Kirchensteuer fällt in der Regel doppelt so hoch aus wie der Solidaritätszuschlag. Anleger sollten darauf achten, dass die Freistellungsaufträge bei verschiedenen Finanzinstituten aktuell sind. - Bilder & Fotos - WELT
![Berechnungsbeispiele Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer Bei einem Monatsbruttolohn von 3.500 € zahlt ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern (Steuerklasse III/2) im 2014 monatlich 328,83 € Lohnsteuer und 5,14 € Kirchensteuer. Wer zahlt ... Berechnungsbeispiele Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer Bei einem Monatsbruttolohn von 3.500 € zahlt ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern (Steuerklasse III/2) im 2014 monatlich 328,83 € Lohnsteuer und 5,14 € Kirchensteuer. Wer zahlt ...](http://www.steuer-forum-kirche.de/2014_rechenbeispiel_kinder.jpg)
Berechnungsbeispiele Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer Bei einem Monatsbruttolohn von 3.500 € zahlt ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern (Steuerklasse III/2) im 2014 monatlich 328,83 € Lohnsteuer und 5,14 € Kirchensteuer. Wer zahlt ...
![Berechnungsbeispiele Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer Bei einem Monatsbruttolohn von 3.500 € zahlt ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern (Steuerklasse III/2) im 2014 monatlich 328,83 € Lohnsteuer und 5,14 € Kirchensteuer. Wer zahlt ... Berechnungsbeispiele Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer Bei einem Monatsbruttolohn von 3.500 € zahlt ein verheirateter Arbeitnehmer mit 2 Kindern (Steuerklasse III/2) im 2014 monatlich 328,83 € Lohnsteuer und 5,14 € Kirchensteuer. Wer zahlt ...](http://www.steuer-forum-kirche.de/2014_rechenbeispiel_gvehe_1.jpg)